Bildung- und Teilhabe (Bildungsgutschein)

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Bildung- und Teilhabe (Bildungsgutschein)

Im Schülerstammblatt können Sie im Register "Bildung- und Teilhabe" die Eintragungen für Bildung- und Teilhabe vornehmen:

 

 

 

Geben Sie im folgenden Fenster die entsprechenden Angaben ein:

 

 

 

Datum von                Ab wann der Bildungsgutschein berücksichtigt werden soll

 

Datum bis                Bis wann der Bildungsgutschein berücksichtigt werden soll

 

Betrag                        Höhe des Betrages, der monatlich berücksichtigt werden soll

 

genehmigt bis        Datum, bis wann der Bildungsgutschein genehmigt ist

 Hintergrund:

 Drucken Sie Jahresrechnungen aus (z.B: Januar - Dezember) und Sie möchten den Bildungsgutschein für die gesamte Laufzeit der Rechnung berücksichtigen, so können Sie unter "Datum bis" das Ende des Rechnungszeitraumes eintragen, unter "genehmigt bis" das Datum, bis wann der Bildungsgutschein augenblicklich                genehmigt ist. Dies wird auf der Rechnung/Bescheid dann auch entsprechend ausgedruckt. Wird der Bildungsgutschein neu genehmigt bzw. verlängert, so müssen Sie nur das Datum bei "genehmigt bis" ändern, aber keine weitere Rechnung/Bescheid ausdrucken.

 

Beschreibung                Hier können Sie eine kurze Beschreibung eintragen, z.B. von wem der Bildungsgutschein ausgestellt wurde

 

ausdrucken                Bei der Eintragung des Bildungsgutscheines kann der Text mit auf der Rechnung/Bescheid ausgedruckt werden. Dazu müssen Sie den Haken bei "ausdrucken" setzen. Geben Sie zwei Schrägstriche ein // wenn Sie noch zusätzlichen Text eintragen möchten, der nicht mit ausgedruckt werden soll (siehe Muster im Bild).

 

Schüler                Schüler, dem der Bildungsgutschein zugeordnet wird:

 

Zahlungspflichtiger        Tragen Sie hier einen Zahlungspflichtigen ein, wenn der Bildungsgutschein diesem Zahlungspflichtigen in Rechnung gestellt werden soll. Diese Bildungsgutscheine können dann als Rechnung und/oder auch mit der HKR-Schnittstelle bzw. SEPA-Lastschrift berücksichtigt werden.

 

Hinweis:

Sie können den Bildungsgutschein auch beim Zahlungspflichtigen erfassen, müssen jedoch dann den korrekten Schüler zum Bildungsgutschein zuordnen.

 

 

 

Wie mit der Eintragung der Bildungsgutscheine weiter verfahren wird, hängt von den Einstellungen unter "Texte/Optionen" ab:

 

 

 

Wählen Sie unter "Systemverwaltung - Texte/Optionen für Druckausgaben" das Register "Rechnung/Bescheid", dort das Register "Bildungsgutschein" aus.

 

 

 

Bildungsgutschein auf der Rechnung/Bescheid in den Fälligkeiten berücksichtigen

Wenn der Haken gesetzt wird, werden auf der Rechnung/Bescheid die Fälligkeiten ausgedruckt, die tatsächlich vom Zahlungspflichtigen zu zahlen sind (ansonsten folgt der Ausdruck der Fälligkeiten in voller Höhe)

 

Sollstellungen trotz Bildungsgutschein in voller Höhe durchführen

Übertragen Sie die Sollstellungen an ein Finanzverfahren (KEI-Modul), erfolgt die Sollstellung in voller Höhe, wenn der Haken gesetzt wird (also ohne Berücksichtigung des Bildungsgutscheines)

 

Zusatztext auf Rechnung/Bescheid

Hier können Sie noch einen beliebigen Text hinterlegen, der mit auf der Rechnung/Bescheid ausgedruckt werden soll, falls ein Bildungsgutschein mit ausgedruckt wird.

 

 

 

Wichtiger Hinweis:

Damit der Bildungsgutschein mir auf Ihrer Rechnung/Bescheid ausgedruckt wird, muss der Vordruck entsprechend eingerichtet werden!