Beurlaubungen/Krankheiten

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Beurlaubungen/Krankheiten

Fällt ein Schüler wegen Beurlaubung (z.B. längeren Auslandsaufenthalt) oder wegen Krankheit aus, können Sie hier eine Beurlaubung/Krankheit eintragen. Sie haben die Optionen, die Unterrichtsgebühr, den Stundenplan und die Mietgebühr zu unterbrechen. Ausserdem kann die Beurlaubung auf eine Unterrichtsbelegung eingeschränkt werden:

 

 

Soll die Beurlaubung/Krankheit im VdM-Berichtsbogen nicht berücksichtigt werden, setzen Sie den Haken bei "Im Berichtsbogen nicht berücksichtigen".

Tragen Sie keine Fachbelegung ein, wird der Schüler komplett, d.h. für alle Unterrichtsfächer beurlaubt.

Tragen Sie die Anzahl Einheiten ein, wird die Beurlaubung bei der Berechnung der Gebühren/Entgelte (falls Haken bei "Gebühren unterbrechen" gesetzt ist) nur die Anzahl der eingetragenen Einheiten berücksichtigt.