Zusatztätigkeiten

<< Click to Display Table of Contents >>

Navigation:  Anwenderhandbuch > Belegungen/Gebühren > Stundenplan >

Zusatztätigkeiten

Über die Zusatztätigkeiten haben Sie die Möglichkeit, weitere Belegungen zu erfassen, für die Sie keine Schüler anlegen können (z.B: FBL, Ensembles, Jeki, etc.).

Die Erfassung der Zusatztätigkeit erfolgt im Lehrerstammblatt, dort über das Register "Zusatztätigkeiten".

 

 

Sollen die bei den Lehrkräften hinterlegten Zusatztätigkeiten im VdM-Berichtsbogen ausgewertet werden, so müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1.Die Angaben zum Stundenplan müssen vollständig ausgefüllt sein (Raum, Wochentag, Zeit, etc.)

2.„Im Deputat berücksichtigen“ muss angehakt sein

3.Sie müssen eine Gruppenstärke eintragen oder die Anzahl der Schüler für weiblich und männlich hinterlegen (geben Sie bei weiblich bzw. männlich einen Wert ein, werden diese entsprechend im VdM-Berichtsbogen ausgewertet; tragen Sie nur die Gruppenstärke ein, werden die Anzahl der Schüler beim Geschlecht „o.A.“ berücksichtigt.

4.Tragen Sie den Jahrgang ein, werden die Schüler entsprechend der Altersstufe ausgewertet. Ohne Angabe des Jahrgang werden die Schüler unter „ohne Altersangabe“ berücksichtigt.

5.Im Feld „Unterrichtsfach“ müssen Sie das zugehörige Unterrichtsfach auswählen

6.Sind Schüler, die bei Gruppenstärke bzw. bei männlich oder weiblich eingetragen wurden, bereits als Schüler mit einem Unterrichtsfach erfasst, geben Sie die entsprechende Anzahl an. Diese Schüler werden dann nicht nochmal bei der Gesamtzahl der Schüler gezählt.

 

Die so eingetragenen Zusatztätigkeiten werden anteilig für den entsprechenden Zeitraum bei der Auswertung des VdM-Berichtbogens berücksichtigt (Ausnahme: Sie tragen die U-Einheiten explizit ein: Es werden sowohl im VdM-Berichtsbogen, als auch bei der Honorarabrechnung nur die eingetragenen U-Einheiten berücksichtigt).

Unterrichten mehrere Lehrkräfte gleichzeitig, so tragen Sie die Gruppe der Schüler über den Stundenplan ein und die zweite Lehrkraft zur gleichen Zeit über die Zusatztätigkeiten. So weiß der Musikschul-Manager, dass beide Lehrkräfte gleichzeitig für den Unterricht eingesetzt werden und berücksichtigt dies entsprechend im VdM-Berichtsbogen.

 

Mit den Zusatztätigkeiten haben Sie die Möglichkeit, Kooperationen ohne das Anlegen einzelner Schüler-Stammblätter, zu erfassen (oft sind die Daten der Schüler nicht bekannt).

Geben Sie in diesem Fall zusätzlich noch bei Fachzusatz die entsprechende Kooperation ein.