Rückerstattungen

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Rückerstattungen

Im Musikschul-Manager können Sie komfortabel Rückerstattungen eintragen. Bei der Eintragung der Rückerstattung wird automatisch der zu erstattende Betrag berechnet (incl. aller Zu- und Abschläge / Ermäßigungen, etc.).

 

So tragen Sie Rückerstattungen ein:

 

1.


Zuerst müssen Sie im Menüpunkt Systemverwaltung - Kataloge - Gebühren/Ermäßigungen, in der Gebührengruppe Einmalige Gebühren/Rückerstattungen einen Eintrag für die Rückerstattung eintragen, falls noch kein Eintrag hierfür vorhanden ist (unbedingt in der Teileinrichtung „Alle Teileinrichtungen“ eintragen!)

 

Klicken Sie mit der rechten Maustaste in den Bereich Gebührensätze und wählen Sie im Kontext-Menü "Neue Gebühr erfassen" aus.

 

Erfassen Sie den Text „Rückerstattung“ im Feld Beschreibung. Tragen Sie keinen Monat ein und belassen die Gebühr auf 0,00 €

Alle anderen Felder/Optionen spielen keine Rolle und können/sollten so wie vorgegeben belassen werden.

 

 

2.


Beim Schüler klicken Sie im Schülerstammblatt mit der rechten Maustaste unten rechts (bei den Gebühren) und wählen „Rückerstattung eintragen“.

 

Folgendes Fenster erscheint:

 

 

Tragen Sie die Einheiten ein, die zurückerstattet werden sollen. Sie können sich hierbei auf Monate beziehen (bei „Einheiten im Schuljahr“ tragen Sie dann 12 ein) oder auf die Unterrichtseinheiten (hierfür wird bei „Einheiten im Schuljahr“ die Anzahl der gesamten Unterrichtseinheiten pro Schuljahr eingetragen, im Beispiel 38). MM berechnet Ihnen den Erstattungsbetrag folgendermaßen:

 

Jahresbetrag / Einheiten im Schuljahr * Einheiten zur Erstattung (Grundlage für die Berechnung des Jahresbetrages ist der "Monat zur Berechnung", d.h. auf diesen Monat bezogen erhält der Schüler die entsprechende Rückerstattung)

 

Bei "Monat der Rückerstattung tragen Sie den Monat ein, an dem der Betrag gutgeschrieben werden soll.

Der individuelle Text ist für Sie als Vermerk vorgesehen und wird auch auf der Rechnung/Bescheid mit ausgedruckt.

Setzen Sie den Haken bei "anteilig für den Monat", so wird nur der anteilige Betrag des Monats erstattet (Beispiel: Sie erstatten 1/12 zurück - also ein Monatsbetrag - im Monat waren aber nur 3 von 4 möglichen Wochen Unterricht, dann wird auch nur 3/4 des Monatsbetrages zurück erstattet).

Bei „Gebühr zum Eintragen“ wählen Sie „Rückerstattung“ aus (diesen Gebührensatz haben Sie oben angelegt!).

 

Die Gebühr (Rückerstattung) wird im Schülerstammblatt eingetragen und kann von Ihnen auch nachträglich bearbeitet werden (auch der Betrag).