Organisation

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Rechnungserstellung erfolgt immer im MM. Die Sollstellungen werden über die HKR-Schnittstelle zum Fremdverfahren (z.B. Lexware) übernommen.

 

 

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

 

1.

SEPA-Lastschriften und Zahlungseingänge werden im MM durchgeführt, bzw. gebucht. Diese Habenbuchungen werden über die HKR-Schnittstelle zum Fremdverfahren (z.B. Lexware) übernommen. Weitere Buchungen, die den Musikunterricht nicht betreffen, müssten dann im Finanzverfahren durchgeführt werden.

Zahlungseingänge auf dem Konto müssen im MM (Unterrichtsentgelte) und im Finanzverfahren (alle sonstigen Zahlungen) gebucht werden. D.h. die Buchungen müssen vorher markiert und in der entsprechenden Software verbucht werden (Achtung: Jede Buchung wird trotzdem nur einmal verbucht).

 

2.

SEPA-Lastschriften wird im MM durchgeführt. Zahlungseingänge, Rücklastschriften, etc. werden im Finanzverfahren gebucht. Die Habenbuchungen des DTA werden über die HKR-Schnittstelle zum Fremdverfahren übertragen, die Habenbuchungen aus dem Finanzverfahren werden in dem MM importiert.

Zahlungseingänge, die im Finanzverfahren gebucht werden, können nicht mehr detailliert aufgeschlüsselt werden. Wird z.B. im MM ein Zahlung verbucht, so kann die Gesamtsumme der Buchung eines Zahlers auf die einzelnen Fälligkeiten, Schüler und Belegungen verteilt werden. Die Buchung aus dem Finanzverfahren wird nur dem Zahler gutgeschrieben, so dass anstatt der detaillierten Buchungen nur eine Buchung mit dem Zahlungseingang vorhanden ist.

 

3.

SEPA-Lastschriften, Zahlungseingänge und Rücklastschriften, etc. werden im Finanzverfahren gebucht. Diese Habenbuchungen werden aus dem Finanzverfahren in dem MM importiert.

Bei allen 3 Möglichkeiten wird durch Belegnummern sichergestellt, dass Buchungen jeweils nur einmal übertragen werden. Somit können die gleiche Übertragungen mehrmals durchgeführt werden, Fehler entstehen dabei aber nicht (z.B. die gleiche Buchung mehrmals im Debitor vorhanden).

Nachteile der einzelnen Möglichkeiten:

Zahlungseingänge, die im Finanzverfahren gebucht werden, können nicht mehr detailliert aufgeschlüsselt werden. Wird z.B. im MM ein Zahlung verbucht, so kann die Gesamtsumme der Buchung eines Zahlers auf die einzelnen Fälligkeiten, Schüler und Belegungen verteilt werden. Die Buchung aus dem Finanzverfahren wird nur dem Zahler gutgeschrieben, so dass anstatt der detaillierten Buchungen nur eine Buchung mit dem Zahlungseingang vorhanden ist.